Alle drei Jahre müssen Vermieter die Wasserversorgungsanlage ihrer Wohnimmobilie auf Legionellen testen lassen. Erstmals musste diese Untersuchung bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Das bedeutet: Bis zum Ende dieses Jahres muss die nächste Untersuchung gemacht werden. Daran erinnert Haus & Grund Rheinland und informiert über die Hintergründe.
Düsseldorf. Sind Legionellen im Trinkwasser? Diese Frage müssen Vermieter spätestens bis Jahresende für Ihre Mietwohnungen beantworten lassen. Alle drei Jahre ist die Prüfung nötig, wenn kein Befall festgestellt wird - so schreibt es die Trinkwasserverordnung vor, die im November 2011 in Kraft getreten ist. Betroffen sind alle Wohngebäude, in denen zentrale Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mit einem Volumen von mehr als 400 Litern in Betrieb sind.
Die Prüfpflicht gilt auch für Wohngebäude, in denen die Wasserleitungen zwischen dem zentralen Trinkwassererwärmer und dem am weitesten entfernten Wasserhahn ein Volumen von über 3 Litern fassen. Das ist meist ab einer Rohrlänge von etwa 15 Metern der Fall. „Die Prüfpflicht gilt damit für fast alle Mehrfamilienhäuser“, erläutert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind von der Regelung betroffen. Ausgenommen sind nur Mehrfamilienhäuser mit einer dezentralen Warmwasserbereitung sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.
Gefahr durch Legionellen: Wie das Trinkwasser geprüft wird
Zur Untersuchung des Trinkwassers müssen an mindestens drei Entnahmestellen pro Anlage Wasserproben durch ein zugelassenes Labor entnommen und auf Legionellen untersucht werden. Die Ergebnisse der Probenanalyse müssen den Mietern einmal im Jahr beispielsweise durch Aushang oder mit der Betriebskostenabrechnung zur Kenntnis gegeben werden. Die Kosten der Untersuchung können als Betriebskosten abgerechnet werden.
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien. Sie vermehren sich in stehendem Wasser zwischen 25 und 45 Grad besonders gut. Die Keime nisten sich etwa in alten Leitungsnetzen, Filteranlagen oder Blindrohren ein. Wer beim Duschen, im Whirlpool oder über eine Klimaanlage Wassertröpfchen mit den Bakterien einatmet, infiziert sich im ungünstigsten Fall mit der Legionärskrankheit. Dabei handelt es sich um eine schwer verlaufende Form der Lungenentzündung.
Rechtliche Folgen nicht auf die leichte Schulter nehmen
Eigentümer sollten nicht versuchen, die Prüfung der Wasserversorgungsanlage auszulassen. Sollte eine versäumte Kontrolle nachgewiesen werden können, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 06.05.2015, Az.: VIII ZR 161/14) kann ein Mieter außerdem Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn er durch die Legionellen erkrankt.
Was ist zu tun, wenn ein Befall mit Legionellen festgestellt wird? Darf ein Mieter deswegen die Miete mindern? Viele weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internetangebot von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de themen trinkwasserverordnung external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland. Dort haben wir auch eine Liste mit Labors in NRW für Sie zusammengestellt, die eine Prüfung vornehmen können. Hinzu kommen einschlägige Gerichtsurteile zum Thema. Haus & Grund-Mitglieder finden individuelle Hilfe und Beratung zum Thema Trinkwasser bei Ihrem <link http: www.hausundgrund-rheinland.de ortsvereine external-link-new-window internal link in current>Ortsverein.
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Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.