Wie viel Adventsdeko ist in der Mietwohnung erlaubt?

Der Advent steht vor der Tür und viele Menschen dekorieren das eigene Heim. Aber nicht jeder ist davon begeistert. Vor allem dann, wenn der Nachbar es mit der Deko übertreibt. Aber wo ist die Grenze? Was ist erlaubt und was ist zu viel? Haus & Grund Rheinland gibt Eigentümern, Vermietern und Mietern Tipps, worauf sie achten sollten, damit die Deko wirklich Freude macht und keinen Streit auslöst.

Wie viel Weihnachtsdeko geht in Ordnung? Das ist für Eigentümer und Mieter nicht nur eine Frage des guten Geschmacks...

Der Advent steht vor der Tür und viele Menschen dekorieren das eigene Heim. Aber nicht jeder ist davon begeistert. Vor allem dann, wenn der Nachbar es mit der Deko übertreibt. Aber wo ist die Grenze? Was ist erlaubt und was ist zu viel? Haus & Grund Rheinland gibt Eigentümern, Vermietern und Mietern Tipps, worauf sie achten sollten, damit die Deko wirklich Freude macht und keinen Streit auslöst.

Düsseldorf. Ein bisschen Dekoration gehört zum Advent einfach dazu. „Eigentümer und Mieter dürfen ihre Wohnung, Fenster und Balkone so weihnachtlich dekorieren, wie sie mögen“, sagt Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland. Das gelte auch für Terrasse oder Garten. Eine Lichterkette ins Fenster zu hängen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, solange sie nicht den Nachbarn mit grellem Blinken nervt oder gar seinen Schlaf stört.

„Beschweren kann sich der Nachbar aber nur, wenn sein Grundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn strahlen“, ergänzt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. „Wer allerdings mit Zimtspray den Hausflur einnebelt oder Duftkerzen im Treppenhaus aufstellt, der nutzt das Gemeinschaftseigentum bestimmungswidrig“, zitiert Jurist Amaya ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (16.05.2003, Az.: 3 Wx 98/03). Sein Rat: „Auch beim Thema Weihnachtsdeko sollten Nachbarn aufeinander Rücksicht nehmen.“

Große Deko an der Fassade kann kritisch sein

Der Adventskranz an der Wohnungstür sei unproblematisch. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (10.11.2006, Az.: V ZR 46/06) gilt generell: Mieter dürfen Gemeinschaftsflächen im Haus wie das Treppenhaus mitgestalten. Dabei müssen sie aber Fluchtwege frei halten und Behinderungen oder Belästigungen von Nachbarn unterlassen.

Wer Fassade oder Balkon dekorieren will, darf dabei die Fassade nicht beschädigen, muss die Deko aber zugleich sicher befestigen. Wenn dann auch die Nachbarn nicht gestört werden, ist die Deko in Ordnung. Schwierig wird das, wenn etwa eine lebensgroße Weihnachtsmann-Figur die Fassade hochklettert: „So eine Dekoration lässt sich nur sicher befestigen, wenn man in die Hauswand bohrt. Das ist eine bauliche Veränderung, der ein Vermieter zustimmen muss“, mahnt Amaya. Falls die Figur nicht ausreichend befestigt ist und auf die Straße fällt, haftet der Hauseigentümer für die Schäden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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