Vermieter: Kostenexplosion beim Kabelfernsehen verhindern!

Der Bundesrat diskutiert heute (12. Februar 2021) über einen umstrittenen Plan von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): Die Kosten für den Kabelfernsehanschluss sollen nicht mehr als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Der Vermieterverband Haus & Grund Rheinland Westfalen warnt davor: Die Fernsehversorgung muss umlagefähig bleiben.

Der Bundesrat diskutiert heute (12. Februar 2021) über einen umstrittenen Plan von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): Die Kosten für den Kabelfernsehanschluss sollen nicht mehr als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Der Vermieterverband Haus & Grund Rheinland Westfalen warnt davor: Die Fernsehversorgung muss umlagefähig bleiben.

Düsseldorf. „Vermieter müssen die Kosten für den Kabelanschluss weiterhin als Betriebskosten auf die Mieter umlegen dürfen. Wir appellieren an den Bundesrat, Altmaiers Pläne zu stoppen“, sagt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Durch die bisherige Praxis können die Vermieter mit den Kabelnetzbetreibern günstige Konditionen für ihre Mieter aushandeln. „Bei einem Ende der Umlagefähigkeit müssten die Mieter Einzelverträge abschließen und mit viel höheren Kosten rechnen“, warnt Adenauer.

Der NRW-Wohnkostenbericht von Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte vor wenigen Monaten erst gezeigt, dass die Fernsehversorgung in NRW bislang sehr günstig ist. „Hier könnte die Politik also durch bloßes Nichtstun dazu beitragen, dass die Wohnkosten nicht weiter steigen“, stellt Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya fest. Wenn sich viele Menschen gar keinen Anschluss mehr leisten könnten, helfe das auch dem Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt nicht weiter, den Altmaier mit seiner Reform eigentlich stärken möchte.

Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit sei außerdem ungerecht gegenüber den Eigentümern von neun Millionen vermieteten Eigentumswohnungen in Deutschland. „Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Kabelvertrag abgeschlossen hat, sind die Eigentümer daran gebunden. Wer seine Wohnung vermietet, bleibt dann nach Altmaiers Entwurf auf den Kosten sitzen“, kritisiert Amaya. „Wir freuen uns, dass NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach sich für eine Beibehaltung der Umlagefähigkeit einsetzt“, ergänzt Konrad Adenauer. „Es wäre gut für Mieter und Vermieter, wenn sich diese Position im Bundesrat durchsetzen würde.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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