NRW regelt Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung

Welchen Abstand müssen Windkraftanlagen zur Wohnbebauung einhalten? Darüber gab es in NRW bislang keine gesetzliche Regelung, lediglich eine Vorschrift von 1.500 Metern im Landesentwicklungsplan. Die ist hinfällig, seit der Bund festgelegt hat: Die Länder dürfen Abstandsregeln erlassen, die maximal 1.000 Meter Abstand vorsehen. NRW reagiert jetzt mit einem eigenen Gesetz.

Welchen Abstand müssen Windkraftanlagen zur Wohnbebauung einhalten? Darüber gab es in NRW bislang keine gesetzliche Regelung, lediglich eine Vorschrift von 1.500 Metern im Landesentwicklungsplan. Die ist hinfällig, seit der Bund festgelegt hat: Die Länder dürfen Abstandsregeln erlassen, die maximal 1.000 Meter Abstand vorsehen. NRW reagiert jetzt mit einem eigenen Gesetz.

Düsseldorf. Das Land NRW plant eine gesetzliche Regelung zum Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Der Gesetzentwurf, der Haus & Grund Rheinland Westfalen vorliegt, schreibt einen Mindestabstand von 1.000 Metern fest – also den höchsten bundesrechtlich zulässigen Wert. Das ist zwar weniger als bisher im Landesentwicklungsplan vorgesehen, allerdings galten die dort angesetzten 1.500 Meter nur als Abstand zu reinen und allgemeinen Wohngebieten.

Der neue Mindestabstand von 1.000 Metern soll dagegen im Außenbereich bereits ab zehn beieinander stehenden Wohnhäusern gelten. In Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gilt die 1.000-Meter-Regel künftig sowieso, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind. Außerdem wird rechtssicher definiert, wie der Abstand genau zu ermitteln ist.

Eigentümer werden besser vor Windrädern geschützt

Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt den Gesetzentwurf des NRW-Bauministeriums. „Mit der gesetzlichen Regelung über den Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung wird für Haus- und Grundeigentümer, aber auch für Windkraft-Investoren Rechtssicherheit geschaffen, an der es bislang fehlt“, stell Erik Uwe Amaya fest. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen ist sich sicher: „Für die Akzeptanz der Windkraft ist es wichtig, dass die Anwohner durch die Anlagen so wenig wie möglich gestört werden.“

Zu dem Gesetzesentwurf hat das zuständige NRW-Bauministerium eine Verbändeanhörung gestartet. Haus & Grund Rheinland Westfalen wird sich daran beteiligen und die Position der privaten Haus- und Grundeigentümer vertreten. Anschließend wird das Gesetz im Landtag beraten. Wann es in Kraft tritt, ist zum jetzigen Zeitpunkt (Januar 2021) noch nicht absehbar. Wir werden weiter darüber berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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