Fehlendes Bauland: Haus & Grund für kommunale Planungspflicht

In vielen Kommunen wird zu wenig gebaut, um die Wohnungsnachfrage befriedigen zu können. Grund ist der Mangel an Bauland – der kommt auch daher, dass viele Kommunen zu wenig Bauland ausweisen oder zu langsam damit sind. Eigentümer fordern deswegen jetzt für das Baugesetzbuch eine kommunale Planungspflicht, die sich per Verbandsklagerecht von durchsetzen lässt.

In vielen Kommunen wird zu wenig gebaut, um die Wohnungsnachfrage befriedigen zu können. Grund ist der Mangel an Bauland – der kommt auch daher, dass viele Kommunen zu wenig Bauland ausweisen oder zu langsam damit sind. Eigentümer fordern deswegen jetzt für das Baugesetzbuch eine kommunale Planungspflicht, die sich per Verbandsklagerecht von durchsetzen lässt.

Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland fordert eine Planungspflicht für Kommunen, die nicht ausreichend Bauland bereitstellen. „Nur mit ausreichend Bauland kann die hohe Nachfrage nach Wohnraum befriedigt werden. Wenn Kommunen ihrer Aufgabe nicht nachkommen, muss es Mieter- und Eigentümerverbänden möglich gemacht werden, die Planungspflicht gerichtlich durchzusetzen“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Vorschlag.

Bereits heute sind Kommunen zur Baulandplanung verpflichtet. Allerdings fehlt es bislang an Möglichkeiten, diese Pflicht auch durchzusetzen, wenn die Kommune nicht von sich aus handelt. „Die heutige Planungspflicht ist ein stumpfes Schwert. In der entscheidenden Frage der Durchsetzbarkeit gibt es eine Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss“, forderte Warnecke. Statt das Baulandangebot auszuweiten, verwalten laut Haus & Grund die Kommunen vielerorts den Mangel durch überbordende Einschränkungen des Wohnungsmarktes.

Zudem stoße neues Bauland regelmäßig auf politischen Widerstand, der für kommunale Entscheidungsträger eine erhebliche Hürde darstelle, auch im überörtlichen Interesse zu handeln. „Hier muss der Bundestag endlich gegensteuern. Die Planungspflicht plus Verbandsklagerecht müssen in das Baugesetzbuch aufgenommen werden, damit endlich der Ursache steigender Immobilienpreise – der hohen Nachfrage – begegnet werden kann“, fasste Warnecke zusammen.

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