CO2-Preis in Mietverhältnissen: Haus & Grund fordert Stufenmodell bis 31. Januar

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition sieht vor, bis Juni ein Stufenmodell einzuführen, dass Vermieter an den Heizkosten der Mieter beteiligt. Sollte man das nicht schaffen, sieht der Vertrag eine pauschale hälftige Teilung der Kosten vor. Das wäre die schlechteste Lösung, daher fordert Haus & Grund Deutschland jetzt schnell einen Entwurf für ein Stufenmodell von der Bundesregierung.

Wie stellt sich die Bundesregierung ihr geplantes Stufenmodell für die Vermieterbeteiligung bei den Heizkosten vor?

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition sieht vor, bis Juni ein Stufenmodell einzuführen, dass Vermieter an den Heizkosten der Mieter beteiligt. Sollte man das nicht schaffen, sieht der Vertrag eine pauschale hälftige Teilung der Kosten vor. Das wäre die schlechteste Lösung, daher fordert Haus & Grund Deutschland jetzt schnell einen Entwurf für ein Stufenmodell von der Bundesregierung.

Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die Ampelkoalition am Freitag (7. Januar 2022) auf, bis zum 31. Januar 2022 ein Stufenmodell für die Beteiligung der Vermieter an den CO2-Kosten beim Heizen von Mietwohnungen vorzulegen. „Wenn der Vermieter mitzahlen soll, darf dies nicht unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes geschehen“, betonte Verbandschef Kai Warnecke.

Er schlägt vor, dass Vermieter, die bereits energetisch modernisiert haben, von der Kostenbeteiligung befreit sein sollten. Bei den beiden schlechtesten Effizienzklassen wäre eine maximal hälftige Beteiligung denkbar und in dem Bereich dazwischen entsprechend gestuft. Laut Koalitionsvertrag möchte die Ampelkoalition bis zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell einführen und – sollte dies zeitlich nicht gelingen – eine hälftige Teilung einführen.

Pro-Kopf-Klimageld wäre bessere Lösung

„Die Koalition muss jetzt handeln“, forderte Warnecke. Er warnte zudem davor, eine Vermieterbeteiligung unterjährig einzuführen. „Das würde zu einem enormen Mehraufwand aufgrund der notwendigen Zwischenablesung führen. Ein Wechsel wäre allenfalls zum Beginn eines neuen Kalenderjahres denkbar“, sagte Warnecke.

Er verwies darauf, dass die Umstellung der Heizkostenabrechnung gänzlich überflüssig wäre, wenn die neue Regierungskoalition die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an die Verbraucher zurückgeben würde. „Die Verbraucher würden so für ihren CO2-Verbrauch bezahlen und sie würden durch das Klimageld entlastet. Das wäre sozial- und klimapolitisch die beste Lösung“, erklärte Warnecke.

zurück zum News-Archiv