Bundesrat greift Vermieterinteressen massiv an

Der groß angekündigte Wohngipfel der Bundesregierung war kein großer Erfolg. Und so wundert es nicht, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag (19. Oktober 2018) einiges an den Plänen auszusetzen hatte. Aus Eigentümersicht ist es allerdings nicht erfreulich, was die Länderkammer nun fordert. Die Liste der Zumutungen ist lang – sogar die Miethöhe in Neubauten ist nicht mehr tabu.

Der groß angekündigte Wohngipfel der Bundesregierung war kein großer Erfolg. Und so wundert es nicht, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag (19. Oktober 2018) einiges an den Plänen auszusetzen hatte. Aus Eigentümersicht ist es allerdings nicht erfreulich, was die Länderkammer nun fordert. Die Liste der Zumutungen ist lang – sogar die Miethöhe in Neubauten ist nicht mehr tabu.

Berlin/Düsseldorf. Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag (19. Oktober 2018) mit einigen Vorhaben der Bundesregierung zur Wohnungs- und Mietrechtspolitik auseinandergesetzt. Die entsprechenden Vorhaben stehen seit dem Wohngipfel konkret im Raum – wir berichteten. Beim Mietrechtsanpassungsgesetz – der von Justizministerin Katarina Barley (SPD) betriebenen Verschärfung der Mietpreisbremse – hat die Länderkammer weitergehende Forderungen an die Bundesregierung gestellt.

„Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich Mieterinnen und Mieter noch leichter gegen zu hohe Mieten zur Wehr setzen können müssen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrates. Konkret bedeutet das: Anstelle der vorgesehenen Pflicht für die Mieter, im Falle eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse eine einfache (unbegründete) Rüge gegen den Vermieter auszusprechen, fordert die Länderkammer eine „mieterfreundlichere Regelung“. Wie eine solche Regelung aussehen könnte, dazu schreibt der Bundesrat in seinem Beschluss allerdings nichts.

Modernisierungsumlage soll bundesweit gesenkt werden

Der Bundesrat forderte außerdem in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die geplante Senkung der Modernisierungsumlage von 11 auf acht Prozent solle bundesweit gelten und nicht nur – wie bisher geplant – in bestimmten Gebieten. Auch bei der ortsüblichen Vergleichsmiete geht der Bundesrat mit seinen Forderungen über die bisherigen Pläne hinaus: Der Bezugszeitraum solle von derzeit vier nicht wie geplant auf sechs, sondern sogar auf acht Jahre ausgedehnt werden. Die Mieten würden damit noch massiver eingefroren, als ohnehin schon geplant.

Die Länderkammer forderte die Bundesregierung außerdem auf, zu prüfen, wie die Möglichkeit der doppelten Kündigung von Mietern, die ihre Miete nicht zahlen, abgeschafft werden könnte. Wie berichtet ist es bislang möglich, dass ein Mieter nach Begleichung der Mietschulden – wodurch die fristlose Kündigung geheilt wird – dennoch ausziehen muss, weil der Vermieter auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung aussprechen kann.

Ideen des Bundesrats schaden dem Mietwohnungsmarkt

Bei Haus & Grund Rheinland stößt die Stellungnahme des Bundesrates auf scharfe Kritik. „Die Senkung der Modernisierungsumlage erweist der Energiewende im Gebäudesektor ohnehin einen Bärendienst“, sagte Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya. Noch gravierender als der gesenkte Prozentsatz sei dabei die Beschränkung der Modernisierungsmieterhöhung auf 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren. Damit seien Modernisierungen kaum noch finanzierbar. „Umso schlechter ist es, wenn man den damit provozierten Modernisierungsstopp auch noch auf das ganze Bundesgebiet ausdehnt. Man darf nicht vergessen: Einen Stopp für die Kostensteigerungen von Baudienstleistungen gibt es nicht.“

Auch eine noch weitere Ausdehnung des Bezugszeitraumes für die Mietspiegel sei völlig indiskutabel. Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland, sagte dazu: „Die Ausweitung des Zeitraumes, über den die ortsübliche Vergleichsmiete festgelegt wird, bedeutet ein Einfrieren der Mieten. Das ist ein schwerer Eingriff in die marktwirtschaftliche Preisbildung. Dadurch wird sich das Vermieten von Wohnraum dann gar nicht mehr rentieren.“ Es sei dann wirtschaftlicher, Wohnungen in Eigentum umzuwandeln und zu verkaufen. Damit würden dem Mietwohnungsmarkt jedoch weitere Wohnungen entzogen.

Länderkammer kritisiert Sonder-Abschreibungen für freifinanzierten Neubau

Und so geht es jetzt weiter: Die Stellungnahme des Bundesrates vom Freitag wird über die Bundesregierung zusammen mit deren Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Auch der Bundestag hatte das Gesetz am Freitag (19. Oktober) bereits in erster Lesung beraten. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden Bundestag und Bundesrat wohl noch eine ganze Menge Diskussionsbedarf über die geplanten Änderungen haben. Der Ausgang bleibt ungewiss.

Ähnliches gilt für ein weiteres Reformvorhaben: Die steuerliche Förderung des privaten Mietwohnungsbaus. Die Bundesregierung plant, die Abschreibungsmöglichkeiten zu ergänzen. Zusätzlich zum bestehenden Rahmen sollen Investoren über vier Jahre hinweg weitere 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Mietwohnungen abschreiben können. Die Wohnungen sollen dann verpflichtend für mindestens 10 Jahre vermietet werden. Bauherren würden demnach insgesamt 28 Prozent ihrer Kosten in den ersten vier Jahren abschreiben können.

Mietendeckel auch für freifinanzierten Neubau gefordert

Mit dieser Regelung soll der privat finanzierte Neubau von Mietwohnungen angekurbelt werden. Der Bundesrat ist mit diesem Anreiz jedoch nicht so ganz einverstanden. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie verhindert werden könne, dass die Bauherren für ihre neuen Mietwohnungen die höchstmögliche Miete verlangten. Die Mietpreisbremse gilt für Neubauten ja gerade nicht. Mit seiner Forderung rüttelt der Bundesrat ganz unverhohlen an dieser Regelung.

„Wenn die Miethöhe auch für Neubauten begrenzt wird, dann stellt das den Investitionsanreiz durch die Sonder-Abschreibung gleich wieder kalt“, warnte Erik Uwe Amaya. Bei einer gedeckelten Miethöhe mache der Neubau von freifinanziertem Wohnraum in vielen Fällen ökonomisch keinen Sinn mehr. „Feste Mietobergrenzen gibt es ja für den sozialen Wohnungsbau. Wir brauchen aber nicht nur neue Sozialwohnungen. Bei der Sonder-Abschreibung geht es ja gerade darum, den Neubau im nicht preisgebundenen Segment anzukurbeln.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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