Bauordnung missachtet: Eigentümerin haftet für Ferraris des Nachbarn

Die Bauordnung gibt vor, dass bei der Bebauung eines Grundstücks gewisse Abstände zum Nachbargrundstück einzuhalten sind. Auch kleine bauliche Anlagen wie ein Gartenschuppen oder ein Holzverschlag sind davon nicht ausgenommen. Ein Fall aus NRW zeigt jetzt: Wer es bei solchen Kleinstbauwerken mit der Bauordnung nicht so genau nimmt, riskiert im Brandfalle ein finanzielles Fiasko.

Die Bauordnung gibt vor, dass bei der Bebauung eines Grundstücks gewisse Abstände zum Nachbargrundstück einzuhalten sind. Auch kleine bauliche Anlagen wie ein Gartenschuppen oder ein Holzverschlag sind davon nicht ausgenommen. Ein Fall aus NRW zeigt jetzt: Wer es bei solchen Kleinstbauwerken mit der Bauordnung nicht so genau nimmt, riskiert im Brandfalle ein finanzielles Fiasko.

Hamm. Wer ein Grundstück bebaut, muss gewisse Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einhalten – so schreibt es die Landesbauordnung vor. Wer sich nicht daran hält – weil es vielleicht auch nur um einen kleinen hölzernen Unterstand geht – riskiert jedoch viel: Wenn das Bauwerk abbrennt und dadurch Schäden auf dem Nachbargrundstück entstehen, hat der Nachbar Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt selbst bei ungeklärter Brandursache. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Urteil vom 17.10.2019, Az.: 24 U 146/18).

Eine Grundstückseigentümerin muss deswegen jetzt ihrem Nachbarn die Reparatur seiner beiden italienischen Sportwagen bezahlen. Was war passiert? Die Eigentümerin hatte sich auf ihrem Grundstück einen überdachten Holzunterstand gebaut, um Brennholz zu lagern. Sie errichtete den Verschlag direkt an der Grundstücksgrenze und damit auch gleich neben der Doppelgarage des Nachbarn, der darin seine beiden Ferraris abstellte. Laut Bauordnung hätte die Eigentümerin mit ihrem Holzlager einen Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten müssen.

Holzverschlag abgebrannt – Sportwagen des Nachbarn beschädigt

Eines Nachts brannte das Holzlager ab. Die Ursache ließ sich letztendlich nicht mit Gewissheit feststellen. Jedenfalls griff das Feuer auf die Garage des Nachbarn über. Dabei nahm nicht nur die Garage Schaden, auch die teuren Sportwagen wurden in Mitleidenschaft gezogen. Die Kunststoffabdeckungen der Deckenlampen schmolzen durch die Hitze und tropften auf einen Ferrari, wo sie sich in den Lack einbrannten. Das andere Auto wurde vom Rauch verschmutzt. Das war noch Glück im Unglück, immerhin hätte die Garage mit den Autos auch ausbrennen können.

Trotzdem war der Schaden erheblich. Auf ungefähr 35.000 Euro kam der Nachbar und verlangte dafür Schadenersatz von der Eigentümerin des abgebrannten Holzunterstandes. Das Landgericht Hagen wies die Klage ab: Obwohl es ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte, konnte es die Ursache des Feuers nicht eindeutig beweisen und damit auch der Eigentümerin nicht anlasten. Der Ferrari-Fahrer zog allerdings vor das Oberlandesgericht in Hamm und argumentierte, auf die Brandursache käme es in diesem Fall gar nicht an.

Wenn der Holzunterstand den vorgeschriebenen Mindestabstand von 3 Metern von seinem Grundstück entfernt gewesen wäre, hätte das Feuer gar nicht auf die Garage übergreifen können. Das Oberlandesgericht sah es ganz genauso und verurteilte die Nachbarin dazu, Schadenersatz zu zahlen. Die Richter hatten einen Sachverständigen befragt, der bestätigte: Hätte der Holzunterstand den vorgeschriebenen Mindestabstand eingehalten, hätte die Hitze des Feuers in der Garage des Nachbarn keine Schäden verursachen können. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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